Aktuelles

06.09.2023

Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit ab sofort möglich*

Anfang dieser Woche wurden die jährlichen Anfragen zur Abgabe der Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2024 aus selbständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit an über 190.000 Versicherte versandt.

*Meldung der KSK vom 06.09.2023

 

Ab sofort steht auch wieder die Onlinemeldung zur Verfügung. Die Onlinemeldung ist wie immer direkt über unsere Internetseite zu erreichen.

Dort finden sich auch Antworten auf häufige Fragen zum Meldeverfahren, u.a. auch zu den zukünftigen Beitragszahlungen.

Sobald die Onlinemeldung erfolgreich abgegeben wurde, wird wieder eine automatisierte E-Mail als Eingangsbestätigung verschickt. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Online-Meldung keine Eingangsbestätigung per Post versandt wird.

Die Meldung kann somit entweder durch Rücksendung unseres Antwortvordrucks per Post oder über die Online-Meldung eingereicht werden. Zur Sicherstellung der schnellen und korrekten Verarbeitung der Einkommensmeldung ist die Einreichung des Antwortvordrucks per einfacher, unverschlüsselter E-Mail leider nicht möglich. Stattdessen kann die unkomplizierte Möglichkeit der Online-Meldung genutzt werden.

Wir bitten Sie, diese Informationen zu teilen und uns darin zu unterstützen die Nutzungsquote der Online-Meldung auch in diesem Jahr weiter zu erhöhen.

Die Frist zur Abgabe der Meldung endet am 01.12.2023.

 

 
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