Schön, dass Sie da sind!

Die wichtigsten Mitgliedervorteile auf einen Blick

  • 20% Ermäßigung auf die Rechnung für Musiknutzung
  • spezieller Gema-Tarif für Schulen des künstlerischen Tanzes
  • ermäßigter Tarif (143,99€ jährlich) für die Betriebshaftpflichtversicherung: 50% auf den üblichen Marktpreis
  • Expertenrat bei Fragen zur Künstlersozialkasse (KSK) und zur GEMA
  • kostenfreie anwaltliche Erstberatung zu berufsbezogenen Themen
  • wöchentliche Rechtsberatungshotline für Mitglieder zu allgemeinen Rechtsfragen rund um die Berufsausübung
  • wöchentliche Fachberatung für Mitglieder zu steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Möglichkeit der Eintragung in das „Berufsregister DBfT“ als dauerhafte Anzeige Ihrer Ballettschule oder zur Arbeitssuche
  • Unterstützung bei all Ihren Fragen rund um Ihren Beruf
  • 10% Rabatt Coupon einmalig bei Neuaufnahme für unser Fort- und Weiterbildungsangebot
  • repräsentatives Mitgliedsschild zum Aushang in Ihren Räumlichkeiten

Unterstreichen Sie durch Ihre Mitgliedschaft im Verband Ihre fundierte Ausbildung und beruflichen Kompetenzen!
Denn wir stehen für qualifiziert ausgebildete Mitglieder, die sich regelmäßig weiterbilden.

 

Wer Mitglied werden kann und profitiert

Eine ordentliche Mitgliedschaft können alle Personen über 18 Jahren beantragen, die eine berufsqualifizierende tänzerische bzw. tanzpädagogische Ausbildung abgeschlossen haben.

Die Möglichkeit der Förderung der Arbeit des DBfT besteht auch über eine Fördermitgliedschaft.

Als Student/-in erhalten Sie die Möglichkeit, eine studentische Mitgliedschaft mit einem ermäßigten Beitrag gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung zu beantragen und für die Zeit Ihres Studiums zu führen.

Ebenso gibt es die Möglichkeit eines ermäßigten Beitrags für Pensionäre/Rentner, die neben der Pension/Rente keine Einkünfte aus tanzpädagogischer Arbeit mehr erzielen.

Weitere Informationen zu den Mitgliedschaften finden Sie in unserer Satzung sowie Informationen zu Beiträgen und Gebühren in der Beitrags- und Gebührenordnung in unserem Downloadbereich.

Der Jahresbeitrag wird jeweils im Januar per Lastschrift erhoben.

 

Hinweis zur Mitgliedschaft im DBfT

Die Mitgliedschaft im Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e. V. (DBfT) ist eine persönliche Mitgliedschaft und stets an eine einzelne Person gebunden.

Eine Mitgliedschaft kann daher nicht übertragen, vererbt oder im Zuge einer Schulübernahme weitergegeben werden. Auch bei einem Wechsel der Trägerschaft oder Leitung einer Tanzschule bleibt die bestehende Mitgliedschaft ausschließlich bei der ursprünglich aufgenommenen Person.

Neue Inhaberinnen, Nachfolgerinnen oder Lehrkräfte sind herzlich eingeladen, eine eigene Mitgliedschaft im DBfT zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein regulärer Aufnahmeantrag gemäß den geltenden Kriterien des Verbandes.

Mit dieser Regelung stellt der DBfT Transparenz, Qualitätssicherung und eine klare Zuordnung der Mitgliedschaften sicher.

 

Sie kommen auf Empfehlung zu uns?

Das freut uns sehr! Wenn ein Mitglied des DBfT Ihnen die Mitgliedschaft empfohlen hat, geben Sie einfach den Namen und die Mitgliedsnummer des Mitglieds auf Ihrem Antrag mit an, denn auch unser aktives Mitglied erhält bei Ihrem erfolgreichen Antrag 10% Rabatt auf einen Seminarbeitrag aus dem Fort- und Weiterbildungsangebot des DBfT.

So können Sie gemeinsam zum Vorteilspreis an unseren Seminaren teilnehmen. Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine kreative Zeit!

 

So geht’s jetzt weiter…

…schicken Sie uns einfach Ihren Antrag auf Mitgliedschaft im DBfT zusammen mit den entsprechenden Unterlagen über Ihren beruflichen Werdegang und dem Sepa-Mandat zu.

In der nächsten Vorstandssitzung wird dann über Ihren Antrag entschieden und Sie könnten schon bald Mitglied im Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. sein.

Alle Informationen und die Formulare finden Sie im Downloadbereich.

 

Wir freuen uns auf Sie!

 
Rabatte und Vorteile

Rabatte und Vorteile
für unsere Mitglieder

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