Ermäßigung des Beitrags einer ordentlichen Mitgliedschaft

Studentenbeitrag von 60€ jährlich

Der Beitrag gilt für Mitglieder, die sich in einer tanzpädagogischen Ausbildung befinden. Der Nachweis über das Bestehen des Ausbildungsverhältnisses muss jedes Jahr ohne gesonderte Aufforderung der Geschäftsstelle bis zum 30.11. vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, endet die Mitgliedschaft als Studentenmitglied.

Umstellung von der studentischen zur ordentlichen Mitgliedschaft

Die studentische Mitgliedschaft im DBfT ist an einen gültigen Ausbildungsstatus gebunden.

Studentische Mitglieder sind verpflichtet, ihren aktuellen Ausbildungsstatus jährlich bis zum 30. November für das Folgejahr eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung durch den Verband nachzuweisen.

Liegt ein gültiger Studierendennachweis vor, wird die studentische Mitgliedschaft entsprechend fortgeführt.

Liegt kein gültiger Studierendenstatus mehr vor, ist unaufgefordert ein Abschlussnachweis (z. B. Zeugnis) einzureichen. In diesem Fall erfolgt die Umstellung in die ordentliche Mitgliedschaft als Verwaltungsprozess durch den Verband.

Wird kein Studierendennachweis vorgelegt und liegt auch kein Abschlussnachweis vor (z. B. bei Studienabbruch), erfolgt keine automatische Umstellung. In diesen Fällen wird die weitere Mitgliedschaft im Einzelfall geprüft.

Mit dem Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft wird die einmalige Aufnahmegebühr für ordentliche Mitglieder erhoben, da diese während der studentischen Mitgliedschaft nicht anfällt.

Mit dieser Regelung stellt der DBfT ein transparentes, faires und einheitliches Verfahren sicher und gewährleistet gleichzeitig eine klare Zuordnung der jeweiligen Mitgliedsform.

Ermäßigter Beitrag für Senioren von 90€ jährlich

Der ermäßigte Beitrag gilt für ordentliche Mitglieder, die das Rentenalter erreicht haben und keine Einkünfte aus tanzpädagogischer Tätigkeit über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus erzielen. Die Ermäßigung für Senioren kann bis spätestens 30. September eines jeden Jahres beantragt werden, um im folgenden Geschäftsjahr zum Tragen zu kommen.

Den Antrag zur Umstellung auf den Seniorenbeitrag finden Sie im Downloadbereich.
Füllen Sie einfach den Antrag aus und senden uns diesen per Post an die Geschäftsstelle.

 
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