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18.04.2021
Kein Rauswurf aus der KSK wegen Honorareinbußen
Damit in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Künstler*innen und Publizist*innen wegen fehlenden Einkommens in der Corona-Pandemie ihr Versicherungsschutz nicht verlorengeht, wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze mit dem Sozialschutzpaket III ausgesetzt. Damit wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz – wie schon für das Jahr 2020 – ausgesetzt.
Auch die parallele Ausübung einer nicht künstlerischen oder publizistischen Beschäftigung schließe die Versicherungspflicht nicht grundsätzlich aus.