Aktuelles
09.02.2023
FRISTVERLÄNGERUNG! Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen von tanzpädagogischen Fort- und Weiterbildungen
Der Dachverband Tanz Deutschland schreibt die Förderung von Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen von tanzpädagogischen Fort- und Weiterbildungen aus.
Mit der Förderung soll die Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungen gefördert werden, die sich über einen längeren Zeitraum erstecken, mehrere Tage oder Wochenenden umfassen und somit eine nachhaltige Wirkung erzielen können, so z.B. Weiterbildungsangebote der Fachverbände und Berufsfachschulen.
Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die in allen Bereichen der Bewegung und des Tanzes arbeiten und längere Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Tanzpädagogik und Tanzvermittlungen wahrnehmen wollen. Anträge (in deutscher o. englischer Sprache) können von allen Akteur*innen im Bereich des Tanzes in Deutschland und in Europa gestellt werden. Als Zeitraum, in dem die Fort- und Weiterbildungen wahrgenommen werden, ist Februar bis Juli 2023 vorgesehen.
Über die Anträge entscheidet eine Jury aus drei Expert*innen der Tanzpädagogik und Tanzvermittlung. Kriterien für die Auswahl sind: fachliche Qualifikation, Engagement in der Tanzvermittlung und Notwendigkeit/ Passgenauigkeit des längeren (mind. 2 Termine zwischen Februar und Juli 2023) Weiterbildungsangebots.
Mit dem Antrag sind die Beschreibung der eigenen tanzpädagogischen / tanzvermittelnden Arbeit, ein kurzer Lebenslauf (mit Qualifikationen) sowie ein Motivationsschreiben einzureichen, welches die obigen Aspekte vertiefend erläutert.
Es werden anteilig Reise- und Unterkunftskosten im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen gefördert, bis zur Höhe der kalkulierten Kosten, maximal jedoch 1.300 € insgesamt. Bis zu einer Reisezeit von 7 Stunden werden aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit keine Flüge gefördert. Kostenrecherchen und Kalkulation sollen dem Antrag beigefügt werden.
Die Anträge sind über dieses Online-Formular einzureichen
Antragsfrist ist der Montag, 24. Februar 2023.