Aktuelles

17.01.2023

Prüfung zur Anwendung des WR-T-BAL - Erfolg für den DBfT und seine Mitglieder

Dank unseres Justiziars Herrn Werner und unseres energischen Einwands, ist die GEMA zu dem korrigiertem Ergebnis gekommen, dass die wenigen Einzelfälle, in denen der WR-T-BAL bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmungen für die Lizenzierung angewendet werden könnte, sich nicht nachteilig auf die überdeutliche Mehrheit der umsatzsteuerbefreiten Lizenznehmenden auswirken soll.

Daher haben sie den Tarif angepasst. Er enthält nun wieder die zuvor gewohnten Stufen „bis 20,00 EUR“ bzw. „je weitere 5,00 EUR“ für das Netto-Unterrichtshonorar und gilt ab 01.01.2023.

Der angepasste Tarif wurde bereits unter https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarife2023 veröffentlicht.

Ebenso wurde die Veröffentlichung des Tarifs auf der Landing-Page https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto/ inklusive des Rechenbeispiels aktualisiert.

Rechnungen für 2023 werden erst dann an die Lizenznehmenden versendet, wenn die GEMA die systemtechnisch nötigen Anpassungen zu Beginn des neuen Jahres einarbeiten konnte.

Die bereits erfolgten Anschreiben zur Umstellung auf Nettowerte an Ihre Mitglieder haben weiterhin Bestand. Denn Mitglieder, bei denen uns die aktuellen Nettowerte bereits vorliegen, können das Schreiben ablegen. Alle anderen können das Anschreiben für die Übertragung von aktuellen Werten über das Onlineportal nutzen.

 
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