Aktuelles
18.10.2024
Änderungsantrag der Regierungsfraktionen
Ein weiterer Teilerfolg, auch durch die Lobbyarbeit des DBfT!
Mit dem Änderungsantrag ist der Regierungsentwurf des BMF vom Tisch:
Das Bescheinigungsverfahren bleibt erhalten, die selbstständigen Lehrer bleiben ausdrücklich im Gesetzeswortlaut genannt und die Unterscheidung Fortbildung versus Ausbildung sowie das Kriterium der Gewinnerzielungsabsicht sind auch vom Tisch.
Zusätzlich ist die Verengung des Bescheinigungstextes überwunden, was in den unterschiedlichen Bundesländern die Bescheinigungspraxis angleichen dürfte, denn manchen Länder haben sich eng an den Text in Nr. 21 gehalten und andere haben die Bescheinigung bereits weit nach EU-Recht gehandhabt.
Damit sind allerdings nicht alle Ziele erreicht und jetzt sollte möglichst viel im BMF-Einführungserlass genannt werden, was ungünstige Rechtsauslegungen betrifft.
Wir bleiben selbstverständlich dran!