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07.01.2022

Auschreibung tanz digital 2. Runde

Die Ausschreibung für tanz digital geht in die zweite Runde:

  • -Förderung: Personal- und Honorarkosten, Reisekosten, Sachkosten und Anschaffungen
  • Höhe der Förderung: bis 60.000 Euro
  • Eigenmittel: 10%
  • Einreichungsfrist: bis 31.01.2022
  • Umsetzungszeitraum: März bis Dezember 2022

Mit tanz digital sollen Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes (u.a. Tanz- und Theaterhäuser, Spielstätten, Archive, Tanzschulen, Vermittlungsformate und partizipative Projekte) in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt werden.

In der aktuellen Situation zeigen viele Initiativen und Projekte, dass in künstlerisch-medialen Produktionen ein großes Potential für Sichtbarkeit und Innovation steckt, z.B. in neuen Aufnahmetechniken, spezifischen Choreografien, Erzählweisen und neuen Perspektiven auf das Bühnengeschehen oder auch in speziell für die Online-Welt geschaffenen Produktionen und Präsentationsformen.

Ziele von tanz digital sind die Entwicklung innovativer choreografischer/künstlerischer Formate und die Erprobung neuer Aufnahme- und Produktionsformate – z.B. die Arbeit mit Bodycams, 3D- und 360o-Aufnahmetechniken, VR- und AR-Anwendungen, Streaming- und Video-on-Demand-Produktionen, Formatentwicklung für soziale Netzwerke und Gaming.

Mit der Ausschreibung sollen einerseits innovative Ansätze gefördert werden, die mit neuen Formaten und Technologien experimentieren. Andererseits soll auch die Anwendung und Transformation bereits erprobter Formate für die Arbeit mit einem größeren Ensemble und für ein großes Publikum gefördert werden.

In den Bewerbungen sollen daher auch Informationen über die Arbeitsweise des Ensembles, laufende und geplante Produktionen und Informationen über die Publikumsreichweite gegeben werden.

Gefördert werden die medialen Umsetzungen tanzkünstlerischer und tanzpädagogischer / tanzvermittelnder Projekte. Zuwendungsfähig sind damit verbundenen Personal- und Honorarkosten, Reisekosten, Sachkosten und Anschaffungen.

In diesem Rahmen ist es auch ein Anliegen, die Zusammenarbeit von Tanzkünstler*innen und Tanzarchiven zu stärken. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60.000 €. Ein Eigenanteil von 10% barer Eigenmittel ist bei allen Projekten einzubringen.

Einzureichen sind Informationen über den*die Antragsteller*in, eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan und gegebenenfalls eine Absichtserklärung des Kooperationspartners (bei der Zusammenarbeit mit einem Archiv des Tanzes). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Antragsformular auf: www.dachverband-tanz.de/tanz-digital

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland und Arbeitsschwerpunkt im Tanz. Einreichungsfrist ist Montag, der 31. Januar 2022. Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury aus Tanz- und Medienexpert*innen Ende Februar 2022.

Die Projekte müssen in der Zeit von Anfang März bis Dezember 2022 umgesetzt werden. Sie sollen nach Möglichkeit auf einer technischen Plattform, welche vom Dachverband Tanz Deutschland gemeinsam mit Mitgliedsinstitutionen und Verbänden entwickelt wird, präsentiert werden und können zudem auf den eigenen Webseiten und Plattformen der Antragsteller*in online gehen.

Der Dachverband Tanz Deutschlandist Träger von TANZ DIGITAL – Teil von NEUSTART KULTUR, des Rettungs- und Zukunftsprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

 
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