Aktuelles

17.11.2023

KSK-Hinweis zur ablaufenden Meldefrist des JAE 2024

(per Mail am 16.11.2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bereits im vergangenen Jahr konnten wir durch Ihre Mithilfe die Quote der abzugebenden Meldung der Jahresarbeitseinkommensprognose verbessern. Daher bitten wir Sie dieses Jahr erneut um Unterstützung durch Ihre verschiedenen Informationskanäle.
 
Wie jedes Jahr müssen Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden.
Die Frist zur Meldung endet am 01.12.2023.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr liegen uns bisher insgesamt weniger Meldungen vor. Daher wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in den verbleibenden zwei Wochen über Ihre Verbände an geeigneter Stelle auf die ablaufende Meldefrist hinweisen könnten. Gerne kann dabei auch auf die unkomplizierte - und mittlerweile sehr gut angenommene - Möglichkeit der Online-Meldung hingewiesen werden (unter Jahresmeldung Versicherte : Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de). Damit den Versicherten keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2024 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird.
 
Am 01.12.2023 endet ebenfalls die Frist zur Einreichung des Meldebogens zum tatsächlichen Arbeitseinkommen und der Einkommenssteuerbescheide für die Vorjahre gemäß § 13 KSVG. Betroffene Versicherte haben hierfür im Rahmen der zufälligen Stichprobenüberprüfung eine gesonderte schriftliche Anfrage erhalten. Sollte der zugesandte Meldebogen nicht zur Hand oder verloren gegangen sein, ist der Vordruck unter Mediencenter Künstler und Publizisten : Künstlersozialkasse  (dort unter Ziffer 5) zu finden. Auch hier ist ein fristgerechter Eingang der angeforderten Unterlagen zur Vermeidung von Nachteilen erforderlich.
 
Wir würden uns freuen, wenn Sie auf die beiden Fristen aufmerksam machen könnten.
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
 
Freundliche Grüße
Ihre KSK

 

NACHTRAG per Mail am 17.11.2023

Für die Meldung des JAE stehen (...) zwei Wege zur Verfügung:
 
1. Die Online-Meldung mit dem zugesandten Zugangs- bzw. Authentifizierungscode. Weitere Informationen sind hier zu finden: Jahresmeldung Versicherte : Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de). Sollte der Code nicht mehr vorliegen, kann dieser nicht erneut zugesandt werden, sondern es ist die schriftliche Meldung erforderlich.
2. Schriftliche Mitteilung durch Verwendung des zugesandten Vordrucks. Sollte dieser nicht zur Hand sein, ist er unter https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Meldung_des_voraussicht._JAE_2024.pdf aufrufbar.
 
WICHTIG !!! Eine einfache Mitteilung per E-Mail ist nicht zulässig, es kann lediglich der ausgefüllte (ggf. eingescannte) Vordruck per E-Mail übersandt werden.

 
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