Aktuelles

03.03.2021

Überbrückungshilfe III und „Neustarthilfe für Soloselbständige“

Startschuss: Antragsportal für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet

Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Unternehmen, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort die sog. Überbrückungshilfe III beantragen. Sie wird ebenso wie die Überbrückungshilfen der ersten und zweiten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt.

Nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung (30% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019).

Anders als bei den bisherigen Hilfen gibt es allerdings nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung: Es muss in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum
Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegen. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021.

Die Antragstellung muss für die betroffenen Unternehmen elektronisch durch den Steuerberater erfolgen.

Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung und zum Bewilligungsverfahren sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort findet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog des BMWi zu häufig gestellten Fragen zur Überbrückungshilfe III.

Die Informationen auf den Seiten des BMWi und auch der FAQ - Katalog (häufig gestellte Fragen). Ist sehr übersichtlich und gut strukturiert aufgebaut. Wir empfehlen, sich dort gründlich über die Sie betreffenden Details zu informieren.
 

FAQ zur „Neustarthilfe für Soloselbständige“

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Der einmalige Zuschuss von bis zu 7.500 Euro wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gewährt und umfasst den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Die FAQ sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Soloselbständige gedacht.

Soloselbständige, die anteilige Förderung von Fixkosten geltend machen möchten, werden auf die FAQ zur „Überbrückungshilfe III für kleine und mittlere Unternehmen“ verwiesen.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist nicht möglich.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute, vor Allem Gesundheit und viel
Durchhaltevermögen!

 
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