Aktuelles

23.05.2021

Beendigung der Kulanzregelung für Corona-Gutschriften bei behördlich angeordneten Schließungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach langen und an die Substanz gehenden Monaten der Pandemie gewinnen endlich Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bei sinkenden Inzidenzwerten und mit fortschreitender Impfung der Bevölkerung konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück. Wir alle hoffen, dass die Musik möglichst schnell und flächendeckend wieder in den öffentlichen Raum zurückkehrt. Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA - Ihre Mitglieder - die ihre Betriebe wieder für Publikum öffnen können, als auch unsere Urheberinnen und Urheber, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt werden kann.
 
Viele Ihrer Mitglieder waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Die flächendeckenden Absagen von Musikveranstaltungen und die Schließung kultureller Einrichtungen bedeutete für viele Musikschaffende eine unmittelbare Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dennoch haben wir seit Beginn der Pandemie im März 2020 unsere Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem wir die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben haben.
 
Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beenden wir nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.

Bitte weisen Sie Ihre Mitglieder darauf hin, dass Sie Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal stellen müssen. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.
 
Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, werden wir prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.
 
Wir informieren unsere Kunden zusätzlich per E-Mail. Im Rahmen der Vertragshilfe setzen wir auf Ihre Unterstützung, ebenfalls Ihre Mitglieder über unsere Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.
 
Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs können Sie unter
ttps://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen abrufen.
 
Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen gesunden Sommer und Ihren Mitgliedern einen erfolgreichen Neustart bei den Öffnungen!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre  GEMA

GEMA | Rosenheimer Str. 11 | 81667 München

 
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