Aktuelles

16.11.2022

Hinweis zur ablaufenden Meldefrist des JAE 2023 bei der KSK

Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse müssen ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden.

Die Frist zur Meldung endet am 01.12.2022.  
 
Die KSK hat uns gemeldet, dass Im Vergleich zum Vorjahr bisher insgesamt weniger Meldungen vorliegen. 
Gerne weisen wir deswegen daraufhin, dass es eine unkomplizierte - und mittlerweile sehr gut angenommene - Möglichkeit der Online-Meldung gibt. Sie ereichen die Seite unter Jahresmeldung Versicherte : Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de).
Damit den Versicherten keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2023 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird.

Ihr DBfT

 
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